Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte und Zahnärzte existenziell. Zudem verpflichten die jeweiligen Landesärztekammern über die entsprechende Berufsordnung dazu, sich gegen Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern. Zum anderen ist zu bedenken, dass eine Berufshaftpflichtversicherung Ärzte und Zahnärzte vor den fatalen finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens und somit die Existenz des Mediziners schützt.
Die ärztliche Haftung ergibt sich insbesondere aus dem zustande gekommenen Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem Patienten. Der Arzt ist zur Durchführung einer fachgerechten Behandlung verpflichtet.
Der Arzt hat verschiedenste Pflichten zu erfüllen. Hierzu gehören unter anderem: Aufklärungs- und Hinweispflichten, Dokumentationspflichten und Behandlungspflichten.
Unterlaufen dem Arzt oder Zahnarzt bei der Ausführung dieser Pflichten ein vermeidbarer Fehler und entsteht dem Patienten hierdurch ein Schaden, kann der Patient hieraus ein Schadensersatzanspruch geltend machen. Der Arzt oder Zahnarzt muss in diesem Fall den entstandenen Schaden ersetzen.
Neben der vertraglichen Haftung kann es zudem auch zu einer deliktischen Haftung kommen.
Ansprüche können auch noch bis zu drei Jahre nach Kenntnis des Patienten geltend gemacht werden. Daher ist auch ein Spätschadenrisiko gerade bei Ärzten sehr hoch.